„Es geht um Existenzen – für meine Mandanten setze ich mich mit aller Kraft ein.“
Monika Schäfer
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – beide Parteien finden in mir den passenden rechtlichen Beistand. Bewusst arbeite ich mit beiden Seiten zusammen, um die jeweiligen Ansichten zu verstehen. In Verhandlungen erweist sich dieses ganzheitliche Wissen immer als sehr nützlich. Dabei ist es mir besonders wichtig, die Interessen meiner Mandanten angemessen zu repräsentieren und ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Wo Trennungen vollzogen werden, bedarf es Übersicht und Klarheit. Diese biete ich Ihnen bei der Regelung rund um Trennung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Emotionale Belastungen – vor allem für betroffene Kinder – sollen im Interesse aller Beteiligten möglichst gering gehalten werden. Sollte eine einvernehmliche Lösungsfindung nicht möglich sein, setze ich mich konsequent und mit aller Kraft für die Interessen und das Recht meiner Mandanten ein.
Von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen wird laut Arbeitsvertrag eine Vereinbarung mit den kirchlichen Glaubens-und Moralvorstellungen erwartet. Verstöße gegen diese Loyalitätspflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kündigung aufgrund der Scheidung einer katholischen Ehe ist keine Seltenheit. Ich prüfe die Gründe für eine Ehenichtigkeit (Annullierung) und ermögliche Ihnen bei Erfolg die kirchliche Wiederheirat.
Monika Schäfer
Da bin ich anderer Meinung! Ob es um eine Beratung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder um eine gerichtliche Vertretung geht – in jedem Fall kläre ich mit Ihnen vor Aufnahme des Mandats, welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Meine anwaltlichen Dienstleistungen berechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG sind die einzelnen Gebühren gesetzlich vorgeschrieben und orientieren sich – je nach Rechtsgebiet – nach dem Gegenstandswert oder einem festgesetzten Gebührenrahmen. In einzelnen Fällen ist auch eine Vergütungsvereinbarung möglich; die Kosten bemessen sich dann nach der tatsächlich aufgewendeten Zeit oder einer vereinbarten Pauschale.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kommt es maßgeblich auf Ihren Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft an. Gerne kläre ich für Sie die Kostenübernahme und rechne dann direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe. Bitte sprechen Sie mich an, ich bin Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
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